Kooperationen innerhalb der Region IV
Da die Anzahl der Pfarrstellen innerhalb der Region IV (also Asberg, Hochstraß, Kapellen, Schwafheim, Stadtmitte und Scherpenberg) auf insgesamt 4,75 reduziert werden muss, ist es notwendig, dass die Kirchengemeinden enger zusammenarbeiten. Um hier dringend notwendige Fortschritte zu erzielen, treffen sich Vertreter*innen der Presbyterien dieser sechs Kirchengemeinden regelmäßig, um die Kooperation untereinander voranzubringen. Erste Ergebnisse sind z.B. gemeinsame Gottesdienste von Asberg und Scherpenberg an Christi Himmelfahrt und am darauffolgenden Sonntag, sowie die Ausweitung und damit einhergehende Umbenennung des bisherigen Waldgottesdienstes, der nun „Gottesdienst im Grünen“ heißt und auch die Gemeinde der Stadtkirche miteinbezieht.
Präventionsmaßnahmen
Wir sind sehr froh darüber, dass nun mehr als 90 Gemeindemitglieder an den Fortbildungen zur Prävention von sexualisierter Gewalt teilgenommen haben. Das ist ein großer Beitrag, um sexualisierter Gewalt entgegenzutreten. Bei Interesse an einer solchen Fortbildung, melden Sie sich bitte im Gemeindebüro. Für den Fall, dass Sie selbst zu den Betroffenen gehören und Hilfe benötigen oder einen Verdacht auf sexualisierte Gewalt melden möchten, hat der Kirchenkreis Moers Vertrauenspersonen benannt, an die sich jede*r wenden soll.
Die Vertrauenspersonen sind Andrea Kröger, Jürgen Voß und als externe Vertrauensperson Lea Cerny. Sie finden die Kontaktdaten in unserem Gemeindezentrum ausgehängt und auf unserer Website.
Einbruch
In den frühen Morgenstunden des 21. März wurde ins Gemeindezentrum eingebrochen und Sachschaden im 5-stelligen Bereich verursacht. Zwei Personen haben sich Zugang zum Gebäude verschafft und sich auf der Suche nach Wertsachen mit grober Gewalt quer durchs Gebäude gearbeitet. Es wurde lediglich ein geringer Geldbetrag erbeutet. Der Fall liegt der Versicherung vor.
Gebäudebedarfsplanung
Laut aktuellen Angaben der Arbeitsgruppe „Gebäudebedarfsplanung“ des Kirchenkreises wird die Fertigstellung der Gebäudebedarfsplanung erst für Ende 2027 erwartet. Das bedeutet für uns weiterhin, dass bis dahin bauliche Maßnahmen ab 3.000 € vom Superintendenten (und ab 10.000 € vom Kreissynodalvorstand) genehmigt werden müssen, sofern sie nicht der Gefahrenabwehr dienen.